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Haben Sie Fragen zum Thema Steuern auf Mallorca?

Unsere Steuerexperten haben die wichtigsten 10 Fragen für Sie zusammengestellt und kompetent beantwortet.

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Fragen und Anworten zum Thema Steuern auf Mallorca

1. Frage: Welche Steuern sind auf Mallorca nach dem Erwerb einer Immobilie durch einen ausländischen nichtresidenten Eigentümer jährlich zu bezahlen?

Antwort: Jeder steuernichtresidente Eigentümer einer Immobilie in Spanien muss jährlich neben der gemeindlichen Grundsteuer (IBI) eine Steuer auf den Wert der eigenen Benutzung einer spanischen Immobilie, die Eigennutzsteuer (IRNR) bzw. Eigennutzsteuer oder auch Nichtresidentensteuer, an das staatliche Finanzamt AEAT abführen. Hierbei handelt es sich um das Steuerformular modelo 210.

2. Frage: Wann ist die staatliche Steuer auf den Eigennutz an einer spanischen Immobilie – "la renta imputada de inmuebles urbanos destinados por personas fisicas al uso propio" - jährlich abzuführen?

Antwort: Die Eigennutzsteuer auf den fiktiven Wert an der Eigennutzung bzw. "Renta imobiliaria imputada al uso propio" ist durch eine steuernichtresidente Person immer bis zu dem 31. Dezember eines Jahres für die Eigennutzung der Immobilie in dem Vorjahr abzuführen.

3. Frage: Was passiert wenn die Immobilie des Steuerausländers in dem Vorjahr veräusert wurde? Fällt die Eigennutzsteuer dann anteilig an?

Antwort: Ja. Die Eigennutzsteuer fällt dann proportional für die Monate an, in der das Objekt noch in dem Eigentum des Steuersubjekts, dem Voreigentümer, stand.

4. Frage: Wer ist Steuerschuldner der Eigennutzsteuer, wenn das Eigentum in Nießbrauch und Rahmeneigentum aufgeteilt ist?

Antwort: In diesem Fall ist der Nießbrauch- bzw. Nutzungsberechtigte der alleinige Steuerschuldner, da er als Inhaltseigentümer auch das alleinige Bestimmungsrecht über die Immobilie hat.

5. Frage: Was passiert, wenn man die Steuer auf die Eigennutzung der spanischen Immobilie z. B. aus Unwissenheit mehrere Jahre nicht bezahlt hat? Was passiert, wenn man einen Bescheid des Finanzamts zu der Nachversteuerung des Nutzwerts an der eigenen Immobilie in Spanien erhalten hat? Kann man die Eigennutzsteuer an das spanische Finanzamt nachbezahlen? Bekommt man eine Strafe?

Antwort: In den meisten Fällen ist eine Selbstanzeige bzw. die einfache Abgabe des Steuerformulars modelo 210 für das Vorjahr ratsam. Die zuständige Steuerbehörde AEAT in Madrid wird maximal für die 4 vorangehenden Jahre die säumigen Steuerzahlungen nachfordern. Darüberhinaus wird das Finanzamt per Bescheid einen Strafaufschlag zusätzlich zu der anfallenden Eigennutzsteuer (IRNR modelo 210) festlegen.

6. Frage: Fällt die Steuer auf den Eigennutz an einer spanischen Immobilie für jede steuernichtresidente Person an, die einen Immobilienanteil (Miteigentumsanteil) in Spanien in ihrem Eigentum stehen hat?

Antwort: Ja. Jeder ausländische Immobilieneigentümer muss eine jährliche Steuererklärung über seinem Eigentumsanteil an einer oder mehrerer Immobilien in Spanien abgeben.

7. Frage: Welche Angaben benötigt man für eine Steuererklärung modelo 210?

Antwort: Für die Steuererklärung modelo 210 benötigt man eine spanische Steuernummer (NIE) und den aktuellen Katasterwert der Immobilie, damit die aktuelle Steuerlast bzw. Steuerhöhe der Steuer an dem Eigenutz an der spanischen Immobilie (IRNR modelo 210) ausgerechnet werden kann.

8. Frage: Benötigt man eine ständige steuerliche Zustelladresse in Spanien, um Steuerbescheide als ausländischer Immobilieneigentümer zu erhalten?

Antwort: Ja. Seit dem Jahr 2017 benötigt jeder steuernichtresidente Immobilieneigentümer eine verbindliche Zustelladresse und/oder eine Fiskalvertretung in Spanien. Zustellungen müssen innerhalb von 10 Tagen beantwortet werden. Hierfür sollte eine ständige Adresse eines professionellen Steuerbüros bzw. einer Steuerkanzlei in Anspruch genommen werden bzw. beauftragt werden. Wir bieten eine solche Zustelladresse an. Die Kosten für eine steuerliche Zustelladresse in Spanien betragen 120,00 € zzgl. MwSt. p.a.p.P. Hierfür erklären wir unseren Kunden auch den Inhalt der eingehenden Bescheide und bieten einen diesbezüglichen Bearbeitungsservice an.

9. Frage: Welche Kosten fallen für eine Erstellung einer Steuererklärung modelo 210 (Eigennutzsteuer) an?

Antwort: Wir berechnen eine Steuererklärung modelo 210 mit 60,00 € p.P. pro Immobilie.

10. Frage: Muss für einen/eine in dem Eigentum stehenden/stehende Parkplatz/ Garage oder einen Abstellraum eine gesonderte Nutzwertsteuererklärung modelo 210 erfolgen?

Antwort: Ja. Für jeden Eigentumsanteil eines Steuerausländers an einer spanischen Immobilie, der eine eigene Katasterreferenz und eigene Grundbuchdaten besitzt, muss eine gesonderte Steuererklärung modelo 210 erfolgen.