Verpassen Sie nie wieder wichtige Post auf Mallorca!
Seit dem 01.01.2017 ist jeder Nichtresident verpflichtet eine ständige steuerrelevante Zustelladresse in Spanien zu haben.
Seit dem 01.01.2017 ist jeder Nichtresident verpflichtet eine ständige steuerrelevante Zustelladresse in Spanien zu haben.
Sind Sie steuerlicher Nichtresident bzw. steuerliche Nichtresidentin? Haben Sie schon einmal Post von dem Finanzamt aus Madrid (AEAT) erhalten? Wenn die Antwort bezüglich der letzten Frage „Nein“ heisst, haben Sie ein Problem.
Denn jeder steuernichtresidente Immobilieneigentümer in Spanien bekommt jährlich Zustellungen von dem zentralen staatlichen Finanzamt. Eventuell ging die bisherige Post an Sie verloren? Hinzu kommt, dass man auch und gerade als Steuerausländer in Spanien seit dem 01.01.2017 verpflichtet ist, eine ständige steuerrelevante Zustelladresse in dem spanischen Inland zu haben. Jede Zustellung muss spätestens innerhalb von 10 Tagen beantwortet werden – sonst kann das Finanzamt empfindliche Strafen verhängen.
Aus diesem Grund raten wir Ihnen, Ihre Zustelladresse in unserem Büro angeben zu lassen. Wir richten diese auch gerne für Sie in unserer Kanzlei ein. Auf diese Weise werden alle finanzamtlichen Zustellungen für Sie professionell und zu jeder Zeit überprüft. Zudem können wir Ihnen erklären, was in dem in spanischer Sprache verfassten Bescheid steht und was für Sie zu tun ist. Auch können wir die sich anschliessende Dienstleistung für Sie übernehmen.